AGB der Kanzlei Kanzlei am Ohrberg | RAin Redeker Carola · Stand: Juni 2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Mandatsverhältnis zwischen Kanzlei am Ohrberg | RAin Redeker Carola, Partnerschaftsgesellschaft mbB, und ihren Mandantinnen und Mandanten. Sie ergänzen die zwingenden gesetzlichen Regelungen der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), der Bundesnotarordnung (BNotO), der Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA) sowie der einschlägigen Gebührenordnungen.
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Mandatsverhältnisse zwischen der Kanzlei Kanzlei am Ohrberg | RAin Redeker Carola, Partnerschaftsgesellschaft mbB, Grabbestraße 26 D-31789 Hameln (nachfolgend „die Kanzlei") und ihren Mandanten. Die Kanzlei nimmt Mandate ausschließlich von Unternehmensmandanten (B2B) an. Abweichende Bedingungen des Mandanten finden keine Anwendung, sofern ihre Geltung nicht ausdrücklich in Textform bestätigt wurde. Diese AGB gelten gleichermaßen für anwaltliche und notarielle Tätigkeiten sowie für die laufende Rechtsberatung gewerblicher Mandanten.
Das Mandatsverhältnis kommt durch die ausdrückliche Annahme des Mandates durch die Kanzlei zustande, in der Regel durch schriftliche Mandatsbestätigung oder durch Aufnahme der konkreten Bearbeitung. Eine Mandatsannahme kann insbesondere bei Vorliegen von Interessenkollisionen nach § 43a Abs. 4 BRAO oder fehlender fachlicher Zuständigkeit ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden.
Mündliche Nebenabreden sind unverbindlich, sofern sie nicht nachträglich in Textform bestätigt wurden. Änderungen oder Ergänzungen des Mandates bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für eine Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses.
Der Tätigkeitsschwerpunkt der Kanzlei umfasst:
Der konkrete Leistungsumfang im Einzelfall ergibt sich aus der jeweiligen Mandatsvereinbarung. Eine darüber hinausgehende Tätigkeit erfolgt nur nach gesonderter Beauftragung.
Die Vergütung der anwaltlichen Tätigkeit richtet sich nach den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Notarielle Tätigkeiten werden nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) abgerechnet. Soweit gesetzlich zulässig, kann mit dem Mandanten eine abweichende Vergütung in Textform vereinbart werden (Stundensatzhonorar, Pauschalvergütung oder Erfolgskomponente gemäß § 4a RVG).
Bei laufender Vertragsbetreuung und gesellschaftsrechtlicher Beratung kann die Abrechnung auch pauschal je Leistungsmodul (Vertragsentwurf, Vertragsprüfung, Beurkundung, laufende Beratung) vereinbart werden. Die einzelnen Pauschalen werden vor Mandatsannahme schriftlich offengelegt. Auslagen sowie die gesetzliche Umsatzsteuer kommen gesondert hinzu.
Honorarrechnungen sind binnen vierzehn Tagen ab Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) berechnet.
Sämtliche im Rahmen der Mandatsbearbeitung anvertrauten Mandantengelder werden auf einem hierfür eingerichteten Drittgelderkonto bei der Braunschweigischen Landessparkasse verwahrt. Das Konto unterliegt dem Schutz des § 43a Abs. 5 BRAO und bleibt vom Vermögen der Kanzlei strikt getrennt. Es ist gegen Pfändungen Dritter sowie im Insolvenzfall der Kanzlei geschützt.
Auszahlungen vom Drittgelderkonto erfolgen ausschließlich nach schriftlicher Anweisung des Mandanten oder im Rahmen einer zuvor erteilten Auflage gemäß den vertraglichen Bedingungen. Über sämtliche Bewegungen erhält der Mandant eine fortlaufende Aufstellung.
Der Mandant ist verpflichtet, sämtliche zur ordnungsgemäßen Bearbeitung erforderlichen Unterlagen und Informationen vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen. Dies umfasst insbesondere:
Verzögerungen oder Schäden, die aus einer unvollständigen oder verspäteten Mitwirkung resultieren, gehen nicht zu Lasten der Kanzlei.
Die Haftung der Kanzlei für Vermögensschäden aus der anwaltlichen Tätigkeit ist auf den Betrag der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestversicherungssumme der Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von 250.000,00 EUR pro Versicherungsfall begrenzt, sofern weder vorsätzliche noch grob fahrlässige Pflichtverletzungen vorliegen. Eine höhere Versicherungssumme kann auf Wunsch des Mandanten in Textform vereinbart werden.
Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist auf die Summe von 2.500.000,00 EUR pro Schadensfall begrenzt. Diese Begrenzung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit (§ 309 Nr. 7 BGB) sowie für Schäden, die der Kanzlei durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht werden.
Die notarielle Tätigkeit unterliegt der gesonderten Haftung nach §§ 19, 19a BNotO; insoweit gelten die dort geregelten Haftungsmaßstäbe und Versicherungsobliegenheiten.
Die Kanzlei ist gemäß § 43a Abs. 2 BRAO sowie § 18 BNotO zur Verschwiegenheit über alle ihr im Rahmen des Mandates anvertrauten Tatsachen verpflichtet. Diese Verpflichtung besteht zeitlich unbegrenzt fort und gilt auch nach Beendigung des Mandatsverhältnisses sowie über die Berufsausübung der einzelnen Berufsträger hinaus.
Eine Offenlegung darf nur erfolgen, soweit der Mandant ausdrücklich in Textform zugestimmt hat oder die Offenlegung gesetzlich vorgeschrieben ist (z. B. nach dem Geldwäschegesetz, dem Gerichtsverfassungsgesetz oder der Abgabenordnung).
Das Mandat endet mit vollständiger Erfüllung der vereinbarten Leistung, durch einvernehmliche Aufhebung beider Parteien oder durch Kündigung. Eine Kündigung des Mandates ist beiderseits jederzeit möglich; Auswirkungen auf bereits begonnene Verfahren oder die fortlaufende Verwaltung von Mandantengeldern auf dem Drittgelderkonto werden im Einzelfall einvernehmlich geregelt.
Die Kanzlei ist berechtigt, das Mandat aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung zu kündigen, insbesondere bei nachträglich bekannt werdenden Interessenkollisionen, bei Verlust des Vertrauens oder bei Verstößen des Mandanten gegen Mitwirkungspflichten nach § 6 dieser AGB.
Die Kanzlei verarbeitet personenbezogene Daten der Mandanten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben — insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie der berufsrechtlichen Verschwiegenheitspflichten nach § 43a BRAO und § 18 BNotO.
Einzelheiten zu Art, Umfang und Zweck der Datenverarbeitung sowie zu den Rechten der betroffenen Personen ergeben sich aus unserer gesonderten Datenschutzerklärung.
Bei Streitigkeiten über die anwaltliche Tätigkeit besteht die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitbeilegung durch die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft (Neue Grünstraße 17, 10179 Berlin), Anschrift und nähere Informationen unter www.schlichtungsstelle-der-rechtsanwaltschaft.de.
Für notarielle Beanstandungen ist die Notarkammer Hameln zuständig. Daneben besteht in jedem Fall der ordentliche Rechtsweg. Die Kanzlei ist nicht zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle gemäß § 36 Abs. 1 Nr. 1 VSBG verpflichtet.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Soweit der Mandant Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Hameln ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Mandatsverhältnis.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Stand dieser AGB: Juni 2026. Frühere Fassungen werden auf Anfrage zur Verfügung gestellt.